Mit der vorliegenden Dienstgeber-Information reagiert die NÖ GKK auf das VwGH-Erkenntnis, wonach für männliche Dienstnehmer ab dem 56. Lebensjahr kein Arbeitslosenversicherungsbeitrag mehr vorgeschrieben werden darf (siehe ARD 5754/2/2007), und gibt va näher Auskunft darüber, wie die Dienstgeber - sowohl Selbstabrechner als auch Vorschreibebetriebe - ab Mai 2007 die AlV-Beiträge zurückfordern können und was weiters für Dienstgeber und Dienstnehmer auch in steuerrechtlicher Hinsicht zu beachten ist.