OLG Wien 28. 8. 2006, 7 Ra 106/06v
§ 15 Abs 3 lit b BAG - Äußert sich ein Lehrling gegenüber einem anderen Lehrling mit den Worten „Halt die Goschn“, rechtfertigt dies noch nicht eine Entlassung, weil es sich dabei weder um eine gefährliche Bedrohung iSd § 15 Abs 3 lit b BAG noch um eine Beleidigung handelt, weil damit keinerlei charakterlicher Vorwurf verbunden ist. (Revision unzulässig)