§ 9 KV für Bauindustrie und Baugewerbe - Ein Bauarbeiter, der ausschließlich auf den beiden Baustellen seines Arbeitgebers eingesetzt wird, somit stets außerhalb des ständigen ortsfesten Betriebes (kleines Büro am Sitz des Baumeisters), hat Anspruch auf Taggeld nach dem Bau-KV. Daran ändert auch die Einnahme eines Mittagsmenüs an der Baustelle nichts.
OGH 21. 9. 2006, 8 ObA 75/06x

