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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2007

Neue VorschriftenARD 5737/8/2007 Heft 5737 v. 4.1.2007

Verordnung des BMSG; BGBl II 2006/508, ausgegeben am 22. 12. 2006

Die Höhe der gemäß § 9 Abs 2 BEinstG zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2007 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, monatlich € 209,-.

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