Entgelt oder Aufwandsentschädigung?
§ 1154 ABGB - Darf ein Verkaufsberater Kleidungsstücke, die er aus dem vom Arbeitgeber halbjährlich gewährten Bekleidungspauschale angeschafft hat, auch privat verwenden, ist das Kleidungspauschale als Entgelt zu qualifizieren und darf bei Beendigung des Dienstverhältnisses nicht mit offenen Arbeitnehmeransprüchen gegengerechnet werden.

