vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Änderung des APG - BGBl

Neue VorschriftenARD 5737/7/2007 Heft 5737 v. 4.1.2007

Bundesgesetz, mit dem das APG (3. Novelle zum APG), das Pensionsgesetz 1965, das Bundesthea-terpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Bezügegesetz geändert werden

BGBl I 2006/170, ausgegeben am 28. 12. 2006

Die Mitteilungsverpflichtung der Pensionsversicherungsträger über das Pensionskonto wird um ein Jahr auf das Jahr 2008 verschoben (§ 13 Abs 1 APG). Auf Verlangen der versicherten Person hat demnach der zuständige Pensionsversicherungsträger erstmals im Jahr 2008 aus den jeweils für ein Kalenderjahr (vorläufig) kontenmäßig erfassten Daten rechtsverbindlich die in § 13 Abs 1 Z 1 bis Z 4 APG aufgezählten Daten mitzuteilen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte