§ 5 Abs 1 lit d FLAG idF vor BGBl I 2000/142 - Erzielte ein studierendes Kind das ganze Jahr über aus einer in § 2 Abs 3 EStG genannten Tätigkeit eigene Einkünfte, war das in den Ferienmonaten erzielte Einkommen für die Berechnung der begünstigungsschädlichen monatlichen Einkünfte nach § 5 Abs 1 FLAG idF vor BGBl I 2000/142 zu berücksichtigen und wirkte im Weg einer Durchschnittsberechnung auf das in den Studienmonaten erzielte Einkommen erhöhend. VwGH 26.05.2004, 2000/14/0090. (Beschwerde abgewiesen)