§ 5 Abs 3 FLAG, § 33 Abs 4 Z 3 lit a EStG - Halten sich die beiden minderjährigen Kinder eines österreichischen Staatsbürgers, der in Österreich einer Berufstätigkeit nachgeht, jeweils von September bis zum Ende des Schuljahres in Ägypten auf und besuchen dort die Schule (bzw den Kindergarten) und verbringen nur die Ferienmonate in Österreich, so wird durch den Ferienaufenthalt der ständige Aufenthalt der Kinder in Ägypten nicht unterbrochen (vgl zuletzt VwGH 28.11.2002, 2002/13/0079, ARD 5383/12/2003). Es besteht somit kein Anspruch auf Familienbeihilfe oder auf Kinderabsetzbeträge und zu Unrecht bezogene Beträge sind daher zurückzuzahlen.