§ 175 Abs 2 Z 8 ASVG - Kann ein Arbeitnehmer nach erfolgter monatlicher Überweisung seines Entgelts auf sein Gehaltskonto das Entgelt im Rahmen eines Bankbesuches zur Gänze beheben, steht nur dieser erste Bankweg unter dem Schutz der Unfallversicherung. Aus welchem Grund der Arbeitnehmer in mehreren Schritten jeweils nur Teilbeträge von seinem Konto behebt (hier: aus Angst vor Überfällen), ist unbeachtlich und kann nicht dazu führen, dass auch der zweite und die folgenden Bankwege geschützt wären.