§ 255 Abs 1 und Abs 2 ASVG - Die Frage, ob ein Versicherter Berufsschutz genießt, ist in allen Fällen, in denen bei Bestehen eines solchen die Verweisbarkeit fraglich wäre, von Amts wegen zu prüfen. Nur dann, wenn jeglicher Anhaltspunkt dafür fehlt, dass ein Versicherter eine erlernte oder angelernte Tätigkeit ausgeübt hat, bedarf es keiner weiteren Erhebungen und Feststellungen über die genaue Art der vom Versicherten ausgeübten Hilfsarbeitertätigkeiten. OGH 10.02.2004, 10 ObS 282/03y.