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Anerkennung von ausländischen Krankenpflege-Diplomen

Neue VorschriftenARD 5509/2/2004 Heft 5509 v. 6.7.2004

Verordnung der BM für Gesundheit und Frauen betreffend die Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise von Krankenschwestern und Krankenpflegern, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind, aus dem EWR und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Gesundheits- und Krankenpflege-EWR-Verordnung 2004 - GuK-EWRV 2004). Die in der Anlage zu dieser Verordnung angeführten Diplome werden als dem österreichischen Diplom in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege gleichwertig anerkannt. Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung mit 1. 5. 2004 tritt die GuK-EWRV, BGBl II 1998/21, ARD 4907/6/98, außer Kraft. BGBl II 2004/262, ausgegeben am 28.06.2004.

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