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Kärntner Bäcker - Sonntagsarbeit

Neue VorschriftenARD 5509/1/2004 Heft 5509 v. 6.7.2004

Mit Verordnung des Kärntner Landeshauptmannes über Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe in Backwaren-Erzeugungsbetrieben wird für bestimmte Gemeinden die Sonn- bzw Feiertagsarbeit im Zeitraum vom 20. 6. bis 12. 9. 2004 und am 25. und 26. 12. 2004 zugelassen. LGBl für Kärnten 2004/28, 15. Stück, ausgegeben am 23.06.2004.

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