Art 12, Art 39 EG, VO (EWG) 1612/68 , RL 68/360/EWG - Der Anspruch auf Gleichbehandlung steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, die die Gewährung einer Beihilfe für Arbeitsuchende an ein Wohnorterfordernis knüpft, sofern dieses Erfordernis auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen beruht und in angemessenem Verhältnis zu dem Zweck steht, der mit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise verfolgt wird (hier: Sicherstellung einer tatsächlichen Verbindung des Arbeitsuchenden mit dem Arbeitsmarkt des Mitgliedstaates).