§ 20, § 21 AngG - Die außerordentliche Revision gegen das Urteil des OLG Wien 03.12.2003, 8 Ra 147/03a, ARD 5482/6/2004, wurde zurückgewiesen: Das OLG hat zu Recht das auf Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses gerichtete Begehren eines besonders kündigungsgeschützten Arbeitnehmers abgewiesen, weil dieser in einem (von seinem Rechtsanwalt verfassten) Schreiben die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits Monate zuvor akzeptiert und aus der Beendigung resultierende Ansprüche geltend gemacht hatte. OGH 11.02.2004, 9 ObA 9/04w.