Art 69 VO (EWG) 1408/71 - Arbeitslose Grenzgänger haben die Leistungen bei Arbeitslosigkeit auch dann weiter zu erhalten, wenn sie sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben, um dort eine Beschäftigung zu suchen.
EuGH 06.11.2003, C-311/01 , Kommission gegen Niederlande