§ 871 ABGB - Ein Dienstvertrag, dessen Abwicklung bereits begonnen hat, kann nicht rückwirkend, sondern nur ex nunc angefochten werden. Wird der Irrtumseinwand überdies erst zu einem Zeitpunkt erhoben, zu dem das Dienstverhältnis durch Kündigung seitens des Arbeitgebers bereits beendet war, kann nicht einmal mehr die Ex-nunc-Wirkung erzielt werden. OGH 11.02.2004, 9 ObA 10/04t.