§ 39 ArbVG, § 1330 Abs 2 ABGB - Aufgrund der betriebsverfassungsrechtlichen Friedenspflicht ist dem Betriebsrat die Vornahme bzw Organisation von Kampfmaßnahmen gegen den Betriebsinhaber (hier: Verteilung von Flugzetteln mit rufschädigendem Inhalt) verboten.
OGH 19.11.2003, 9 ObA 125/03b