Erhöhung der Sozialhilferichtsätze für die Steiermark ab 1. 1. 2004. Der monatliche Richtsatz beträgt für alleinstehend Unterstützte € 479,-, für Hauptunterstützte oder Unterstützte in Haushaltsgemeinschaft € 437,-, für Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 292,- und für Mitunterstützte mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 148,-. Verordnung der Stmk. Landesregierung; Grazer Zeitung 2003/436.