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Sozialhilferichtsätze 2004 - Steiermark

GesetzesänderungenARD 5472/3/2004 Heft 5472 v. 10.2.2004

Erhöhung der Sozialhilferichtsätze für die Steiermark ab 1. 1. 2004. Der monatliche Richtsatz beträgt für alleinstehend Unterstützte € 479,-, für Hauptunterstützte oder Unterstützte in Haushaltsgemeinschaft € 437,-, für Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 292,- und für Mitunterstützte mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 148,-. Verordnung der Stmk. Landesregierung; Grazer Zeitung 2003/436.

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