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Europäische Gesellschaften - Änderung des ArbVG

GesetzesänderungenARD 5472/2/2004 Heft 5472 v. 10.2.2004

Bundesgesetz, mit dem das ArbVG, das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung und das ASGG geändert werden

Ministerialentwurf des BMWA vom 03.02.2004

Die Verordnung (EG) 2157/2001 des Rates vom 8. 10. 2001 [über das Statut der Europäischen Gesellschaft] sieht vor, dass Handelsgesellschaften im Gebiet der EU in der Rechtsform Europäischer Gesellschaften (Societas Europaea; SE) gegründet werden können. Damit soll zur Beseitigung von Handelshemmnissen ein einheitlicher rechtlicher Rahmen geschaffen werden, innerhalb dessen Gesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten in der Lage sind, die Neuordnung ihres Geschäftsbetriebes auf Gemeinschaftsebene zu planen und durchzuführen. Eine solche Umgestaltung setzt die Möglichkeit voraus, das Wirtschaftspotential bereits bestehender Unternehmen mehrerer Mitgliedstaaten durch Konzentrations- und Fusionsmaßnahmen zusammenzufassen.

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