§ 16 Abs 1 Z 10 EStG idF BGBl I 1999/106 - Der generelle Ausschluss von Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen, bei der Geltendmachung von Werbungskosten scheint verfassungswidrig zu sein.
VfGH 05.12.2003, B 1145/02 ua