Der ab 1. 1. 2004 zu verwendende Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis wurde um das Feld „Eingezahlter Übertragungsbetrag an MV“ ergänzt (Datenfeld 104 des Lohnzettels Finanz bei Datenfernübertragung bzw auf dem Papier-Lohnzettel L 16 auf Seite 1 im sozialversicherungsrechtlichen Teil). Hier ist nunmehr jener Betrag centgenau einzutragen, der beim Wechsel des Dienstnehmers vom alten ins neue Abfertigungssystem vom Dienstgeber an die zuständige Mitarbeitervorsorgekasse einbezahlt wurde. (Information des BMF 03. 2.2004)