§ 49, § 50 ASVG, § 2 Z 1 HbG - In § 2 Abs 1 VO über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002, BGBl II 2001/416, ARD 5268/4/2001, wird der Wert des Wohnraumes, den der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern kostenlos oder verbilligt zur Verfügung stellt, aufgeteilt in unterschiedliche Kategorien - Kategorie 1: Dienstwohnungen für Hausbesorger und Portiere, Kategorie 2: andere Dienstwohnungen -, geregelt.