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Keine Arbeitslosengeldsperre bei angefochtener BR-Entlassung

SozialversicherungARD 5454/24/2003 Heft 5454 v. 25.11.2003

§ 11, § 12 Abs 8 AlVG - Personen, deren Dienstverhältnis infolge eigenen Verschuldens beendet worden ist oder die ihr Dienstverhältnis freiwillig gelöst haben, erhalten gemäß § 11 AlVG für die Dauer von 4 Wochen kein Arbeitslosengeld. Entscheidend für die Anwendung des § 11 AlVG ist, dass das Dienstverhältnis des (nunmehr) Arbeitslosen „beendet“ bzw. „gelöst“ ist.

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