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Unklarer Kündigungstermin - Kündigung „per 15. 4.“

ArbeitsrechtARD 5434/8/2003 Heft 5434 v. 16.9.2003

§ 20 AngG, § 914 ABGB - Die Nennung eines unrichtigen Termins als integrierender Bestandteil einer Kündigungserklärung ist dann irrelevant, wenn der Erklärungsempfänger unter Berücksichtigung aller Umstände erkennen musste, dass der Kündigende nur unter Einhaltung der ordnungsgemäßen Fristen bzw. des ordnungsgemäßen Termins kündigen wollte.

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