§ 1016 ABGB, § 1158 ABGB, § 75 Abs 4 AktG - Die vom Aufsichtsratsvorsitzenden vollmachtslos ausgesprochene Kündigung des zwischen einer AG und ihrem Vorstandsmitglied bestehenden freien Dienstvertrages wird durch die nachträgliche Genehmigung seitens des Aufsichtsrats noch vor dem Kündigungstermin rückwirkend saniert. Insofern wirkt die Genehmigung der Kündigung auf den Zeitpunkt ihrer Erklärung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden zurück.