§ 886 ABGB - Fordert das Gesetz für eine Stellungnahme des Betriebsrats (hier: Widerspruch zu einer beabsichtigten personellen Maßnahme nach § 99 deutsches Betriebsverfassungsgesetz) die Schriftlichkeit, ist die Übermittlung des betreffenden Schreibens an den Arbeitgeber mittels Telefax zur Fristwahrung ausreichend. Bundesarbeitsgericht/BRD 11.06.2002, 1 ABR 43/01. (Betriebs-Berater 2003/310, Heft 6)