§ 105 Abs 1, § 110 Abs 6 ArbVG - Tragen die Betriebsratsmitglieder einer aufsichtsratspflichtigen Genossenschaft den Beschluss zur Kündigung eines Arbeitnehmers in einer gemeinsamen Sitzung des Vorstandes, des Aufsichtsrats und des Betriebsrats mit, ist darin eine wirksame Verständigung des Betriebsrats von der beabsichtigten Kündigung gemäß § 105 Abs 1 ArbVG zu sehen.
OLG Wien 07.05.2003, 8 Ra 32/03i