Mit Verordnung des Landeshauptmannes wird anlässlich der Ortsbildmesse im Bereich der Innenstadt (Zentrum) der Stadtgemeinde Grieskirchen am Sonntag, dem 21. 9. 2003, die Beschäftigung von Arbeitnehmern bei Präsentation und Verkauf von Waren sowie bei der damit im Zusammenhang stehenden Kundenbetreuung in der Zeit von 11 - 17 Uhr zugelassen. LGBl f. Oberösterreich 2003/111, 111. Stück, ausgegeben am 11.09. 2003.