Artikel von Mag. Matthias Balla, Wien, in dem der Autor im Hinblick auf die jüngere Rechtsprechung des OGH zum Verwahrungsvertrag (OGH 30.04.2002, 1 Ob 64/02x, RdW 2002/647, S. 731, Heft 12) zu dem Schluss kommt, dass der Arbeitnehmer zur Hereinbringung offener (Lohn-)Forderungen gegen ihm anvertraute Kundengelder aufrechnen dürfe, wenn kein besonders geschütztes Vertrauen des Arbeitgebers in eine uneingeschränkte Rück- bzw. Herausgabe dieser Kundengelder bestehe und wenn nur mit solchen Forderungen aufgerechnet werde, die ihren Rechtsgrund in dem gleichen (Dienst-)Vertragsverhältnis haben wie die Ausfolgungsansprüche des Arbeitgebers. (DRdA 2003/193, Heft 2)