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Aufrechnung mit Fehlbetrag aus Belegschaftskasse

ArbeitsrechtARD 5434/12/2003 Heft 5434 v. 16.9.2003

Grundvoraussetzung der Aufrechnung ist Gegenseitigkeit. Der Arbeitgeber müsste als Aufrechnender zugleich Gläubiger und Schuldner des Aufrechnungsgegners, also des Arbeitnehmers, sein.

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