§ 36 EStG idF vor BGBl 1996/201 - Ein Nachlass von rund 13% der insgesamt aushaftenden Schulden stellt keinen Schuldenerlass dar, der zur Sanierung eines Einzelunternehmens geführt hat, wenn dem ehemaligen Einzelunternehmer trotz der Übernahme eines Teiles des Anlagevermögens in sein Privatvermögen und Erlösen aus dem Verkauf des Einzelunternehmens Restschulden von rund 3,8 Mio S verbleiben, deren Bedienung ihm mit aus der Vermietung eines ehemals für das Einzelunternehmen verwendeten Gebäudes erzielten Einkünften nicht möglich ist, sondern er dafür auch die ihm nach Einstellung der gewerblichen Tätigkeit zufließende Pension verwenden muss.