§ 24 Abs 6 EStG - Wird eine Betriebsliegenschaft, die schon bisher der Hauptwohnsitz des Kommanditisten einer KG gewesen ist und die nicht zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehört, anlässlich der Veräußerung des Betriebes (hier: Lebensmittelgroßhandel) in das Privatvermögen des Kommanditisten überführt, so sind die stillen Reserven nicht iSd § 24 Abs 6 EStG steuerfrei zu behandeln, weil es schon an der erforderlichen Betriebsaufgabe mangelt.