§ 39 GewO, § 879 ABGB - Das Urteil des ASG Wien 26.09.2002, 15 Cga 36/02a, ARD 5373/5/2003, betreffend absoluter Nichtigkeit einer Vereinbarung, wonach eine Person ihre Gewerbeberechtigung entgegen den Bestimmungen des § 39 GewO zur Verfügung stellt, ohne dass eine tatsächliche Arbeitsleistung für den Gewerbeinhaber geplant ist, wurde bestätigt. OLG Wien 12.06.2003, 10 Ra 42/03z, Revision unzulässig.