§ 1016 ABGB - Weiß ein freier Dienstnehmer, dass der Filialleiter nicht berechtigt ist, echte Dienstverhältnisse abzuschließen, kann die eigenmächtige Abänderung des freien in einen echten Dienstvertrag durch den (vollmachtslosen) Filialleiter den Arbeitgeber nicht wirksam binden. Eine nachträgliche Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts käme nur in Betracht, wenn der Arbeitgeber das Geschäft genehmigt bzw. die Vorteile - in Kenntnis der Änderung - entgegennimmt.