Beitrag von Dr. Rudolf Mosler, Salzburg, der insbesondere auf die Aussagen des OGH 08.08.2002, 8 ObA 277/01w, ARD 5346/6/2002, zur innerstaatlichen Rechtslage eingeht und untersucht, welche allgemeinen Schlussfolgerungen aus dieser Entscheidung für die Zulässigkeit flexibler Teilzeitarbeit gezogen werden können. Es werden auch die europarechtlichen Aspekte kurz andiskutiert. (DRdA 2002/461, Heft 6)