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Haben teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer einen gemeinschaftsrechtlichen Anspruch auf gleiches Entgelt wie vergleichbare Vollzeitbeschäftigte?

ArbeitsrechtARD 5425/4/2003 Heft 5425 v. 13.8.2003

Keine Kompetenz der EU für Entgeltfragen. Artikel von Mag. Dr. Elke Standeker, Graz. Nicht selten gewähren Arbeitgeber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern zusätzliche entgeltliche Zuwendungen bzw. geldwerte Vorteile, die teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern desselben Arbeitgebers vorenthalten bleiben.

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