§ 240 Abs 3 BAO - Hat es ein Arbeitnehmer in einem durchgeführten Veranlagungsverfahren unterlassen, Unrichtigkeiten beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber geltend zu machen, steht ihm ein Rückerstattungsverfahren nach § 240 Abs 3 BAO nicht mehr offen und ist sein Rückzahlungsantrag von der Abgabenbehörde abzuweisen.
VwGH 04.06.2003, 2002/13/0238, 2002/13/0239, 2002/13/0240, 2002/13/0241, 2002/13/0242