§ 240 Abs 3 BAO idF vor BGBl I 2000/142 - Schon vor der - insofern lediglich klarstellenden - Novellierung des § 240 Abs 3 BAO durch das Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl I 2000/142, war ein Antrag des Arbeitnehmers auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer auch dann nicht zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 41 Abs 1 EStG für eine Pflichtveranlagung nicht vorlagen und noch kein Antrag auf Veranlagung nach § 41 Abs 2 EStG gestellt wurde.