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Maßgebendes Geburtsdatum des Antragstellers im ASVG

SozialversicherungARD 5418/19/2003 Heft 5418 v. 18.7.2003

§ 358 Abs 3 ASVG - Im Verfahren vor dem Versicherungsträger - nicht jedoch im sozialgerichtlichen Verfahren - ist jenes Geburtsdatum maßgebend, das sich aus der ersten schriftlichen Angabe des Versicherten gegenüber dem Sozialversicherungsträger ergibt.

OGH 04.03.2003, 10 ObS 67/03f

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