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Kein Kostenersatz für elektronische Akteneinsicht seit 1. 7. 2003

Lohnsteuer und AbgabenARD 5418/20/2003 Heft 5418 v. 18.7.2003

Aufgrund einer Änderung der Verordnung des BMF über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2002 - FOnV 2002), BGBl II 2002/46, ARD 5283/5/2002, idF BGBl II 2002/448, ARD 5365/1/2002, ist § 8 FOnV 2002, der die Höhe des Kostenersatzes für die Akteneinsicht in automationsunterstützter Form (§ 90a BAO) festsetzt, letztmalig auf automationsunterstützte Akteneinsicht, die am 30. 6. 2003 erfolgt, anzuwenden. Verordnung des BMF zur Änderung der FOnV 2002; BGBl II 2003/312a, ausgegeben am 02.07.2003.

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