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Kfz-Überlassung als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt

Lohnsteuer und AbgabenARD 5417/22/2003 Heft 5417 v. 15.7.2003

§ 4 Abs 2 Z 1 UStG - Wird einem Abgabepflichtigen im Rahmen der von ihm übernommenen (und mit Vermittlungsprovisionen honorierten) Vermittlungstätigkeit vom Leistungsempfänger die unentgeltliche Zurverfügungstellung eines Kfz in Erwartung der Leistungen des Abgabepflichtigen gewährt (hier: im Rahmen eines „Autoprogrammes“ als Anerkennung für besondere Leistungen von Geschäftspartnern bei Erreichen bestimmter Umsatzgrenzen), ist darin nach § 4 Abs 2 Z 1 UStG 1972 eindeutig ein (zusätzliches) Entgelt für die (Vermittlungs-)Leistungen des Abgabepflichtigen zu sehen.

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