§ 4 Abs 5 UStG, § 184 BAO - Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH zur Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung des Betreibens von Geldspielautomaten im zeitlichen Geltungsbereich des § 4 Abs 5 UStG 1972 idF 2. AbgÄG 1977, BGBl 1977/645, zählt jedes Entgelt für jedes einzelne Spiel zur Umsatzbemessungsgrundlage. Dies gilt auch für gewonnene Freispiele und „Gamble-Einsätze“.