§ 17, § 69, § 248a ASVG - Der Bezug von Krankengeld steht der Beitragsentrichtung zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung nach § 17 ASVG nicht entgegen; in diesem Fall gelten die entrichteten Beiträge gemäß § 248a ASVG als Beiträge zur Höherversicherung. Hat der Versicherte daher trotz Krankengeldbezuges weiterhin Beiträge eingezahlt, entsprachen diese den gesetzlichen Voraussetzungen und waren nicht iSd § 69 Abs 1 ASVG „zu Ungebühr“ entrichtet.