Steiermark
Erhöhung der Sozialhilferichtsätze für die Steiermark ab 1. 1. 2003 . Der monatliche Richtsatz beträgt für alleinstehend Unterstützte € 472,-, für Hauptunterstützte oder Unterstützte in Haushaltsgemeinschaft € 431,-, für Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 288,- und für Mitunterstützte mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 146,-. Verordnung der Stmk. Landesregierung; Grazer Zeitung 2003/23.