§ 16 Abs 1, § 69 ASVG - Wird ein Versicherter aufgrund seines Antrages entgegen § 16 Abs 1 ASVG zur Selbstversicherung in der Krankenversicherung zugelassen, obwohl er ohnedies in der Krankenversicherung pflichtversichert ist, kann bei der aufgrund eines solchen Bescheides erfolgenden Beitragsentrichtung nicht von einer Beitragsentrichtung zu Ungebühr gesprochen werden.