Der Rat der EU hat nach 6 Jahren intensiver Verhandlungen am 3. 6. 2003 ein Paket von drei Maßnahmen zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs angenommen. Das Steuerpaket umfasst eine Richtlinie des Rates zur Gewährleistung einer wirksamen Besteuerung von Zinserträgen, die innerhalb der Gemeinschaft aus grenzübergreifenden Anlagen erzielt werden, einen Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung sowie eine Richtlinie des Rates zur Abschaffung der Quellensteuer auf Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten.