§ 7 Abs 3 Z 1, § 9, § 10 AlVG - Ist ein Arbeitsloser mangels anderer verfügbarer Personen einzige Betreuungsperson für sein minderjähriges Kind, ist eine Vermittlung zu Beschäftigungen, die auch mit der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistungen in den Abend- und Nachtstunden verbunden sind, aufgrund der gesetzlich normierten Obsorgepflichten unzulässig.
VwGH 23.04.2003, 2002/08/0275