§ 1 Abs 1 AngG - Die Qualifikation eines Arbeitnehmers als Angestellter wegen vorwiegender Verrichtung kaufmännischer Dienste iSd § 1 Abs 1 AngG erfordert solche Dienstleistungen, die ihrer Art nach zu den typischen Tätigkeiten eines Kaufmannes gehören und für die Führung des Betriebes eine nicht bloß untergeordnete Bedeutung haben.