vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schadenersatzansprüche wegen Mobbing

ArbeitsrechtARD 5414/7/2003 Heft 5414 v. 4.7.2003

§§ 1295 ff. ABGB - Um Schadenersatzansprüche (hier: aufgrund von Mobbing) geltend machen zu können, bedarf es grundsätzlich eines Schadens, der Kausalität des Verhaltens des Schädigers zum Eintritt des Schadens, der Rechtswidrigkeit des Verhaltens des Schädigers und eines Verschuldens. Wenn der Arbeitnehmer persönlichkeitsbedingt an Gesundheitsstörungen leidet, besteht keine Kausalität zwischen dem Verhalten des Vorgesetzten und den Gesundheitsstörungen und ein Schadenersatzanspruch muss versagt bleiben. ASG Wien 24.09.2001, 2 Cga 76/00k, bestätigt durch OLG Wien 20. 2. 2002, 8 Ra 9/02f, Revision unzulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte