Mit der Verordnung der NÖ Landesregierung über Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über krebserzeugende Arbeitsstoffe in der Land- und Forstwirtschaft (NÖ LFW GK-VO) werden vor allem die maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Werte) und die technische Richtkonzentration (TRK-Werte) für verschiedene Arbeitsstoffe festgelegt und für krebserzeugende Arbeitsstoffe Regelungen betreffend Meldung, persönliche Schutzausrüstung und Berufskleidung sowie Umluftverbot getroffen. LGBl f. Niederösterreich 9020/10-0, 40. Stück, ausgegeben am 30.05.2003.